Die
Geschichte der
Feuerbestattung
im Detail
Gelehrte sind
sich heutzutage
einig, dass
die ersten
Feuerbestattungen
ungefähr
3000 vor Christus
stattgefunden
haben, überwiegend
in Europa und
im Nahen Osten.
Die Einäscherung
von Verstorbenen
ist in vielen
alten Kulturen
als eine durch
die Religion
gebotene Form
der Bestattung
betrachtet
worden. Sie
sollte der
Seele den Weg
ins Totenreich
freimachen,
zugleich aber
auch eine Wiederkehr
des Todes verhindern.
In der letzten
Epoche der
Steinzeit breitete
sie sich nach
Nord-Europa
aus, wo Überreste
von dekorierten
Steinurnen
als Beweis
gefunden wurden.
Anfangs der
Bronzezeit
ca. 2500-1000
v. Chr. dehnte
sich die Feuerbestattung
in Richtung der
britischen
Inseln und
dem heutigen
Spanien und
Portugal aus.
Nur die Ägypter
hielten streng
an der Mumifizierung
fest. Ihre
Ablehnung der
Feuerbestattung
erklärt
sich aus ihrer Auffassung
vom Feuer,
das sie für
ein Tier hielten.
Während
der Eisenzeit
etwa 1000 vor Christus
wurde die Feuerbestattung
ein wesentlicher
Bestandteil
der griechischen
Bestattungskultur.
Rund 800 vor
Christus war
es während
den Kriegszeiten
ein normaler
Gebrauch, um
verstorbene
Krieger einzuäschern.
Diesem griechischen
Brauch folgend,
wurde die Einäscherung
von den Römern übernommen.
Im alten Rom
war sie erst
ein Vorrecht
der Reichen.
Bekannt ist,
dass die größten
Helden der
Römer
- Sulla, Pompeius,
Cäsar
und Augustus
- verbrannt
wurden. Etwa
600 vor Christus
hatte sich
die Feuerbestattung
so weit verbreitet,
dass man Mitte
des 5. Jahrhunderts
ein offizielles
Urteil gegen
die Ausführung
der Einäscherung
in der Stadt
erließ.
Die Aschenreste
wurden in kunstvoll
bearbeiteten
Urnen aufbewahrt
und nicht selten
in Kolumbarien,
so groß wie
Häuser,
beigesetzt.
Da die ersten
Christen den ärmeren
Bevölkerungsschichten
angehörten,
war die Erdbestattung
für sie
die allgemein übliche
Form der Bestattung,
und so blieb
es bis in die
Neuzeit. Um
400 nach Christus
wurde die traditionelle
Erdbestattung im
Wege der Christianisierung
des Römischen
Reichs zur
bevorzugten
Bestattungsform.
Im weiteren
Verlauf ersetzte
die Erdbestattung
die Einäscherung
ganz, außer
bei Seuchen
und Kriegen.
Die Erdbestattung
blieb auch
in den folgenden
1.500 Jahren die übliche
Form der Bestattung.
Karl der Große
hatte 785 im
Edikt von Paderborn
die Einäscherung
von Leichen
bei Todesstrafe
verboten, da
er die Feuerbestattung
als heidnischen
Brauch betrachtete. Am
Ausgang des
Mittelalters
tauchte der
Gedanke an
die Feuerbestattung
in Verbindung
mit den durch
soziale und
hygienische
Missstände
hervorgerufenen
Forderungen
nach einer
Verbesserung
des Bestattungswesens
wieder auf.
Bereits im
16. und 17.
Jahrhundert zeigten
sich Bestrebungen
zur Wiedereinführung.
Stärkere
Impulse brachte
erst die Zeit
der Aufklärung,
deren neue
Weltanschauung
auch nach neuen
Wegen in der
Behandlung
der sterblichen Überreste
des Menschen
suchte. Es
lag nahe, an
Stelle der
christlichen
Erdbestattung
die Einäscherung
wieder einzuführen,
wobei gewisse
antikirchliche
Tendenzen mitgesprochen
haben mögen.
So ordnete
Friedrich II.
vor dem ersten
schlesischen
Krieg mit Erlass
vom 27.2.1741
ausdrücklich
an, dass "sein
Leichnam auf
römische
Art verbrannt
und in einer
Urne bei Rheinsberg
beigesetzt
werden solle".
Ein bedeutender
Wandel trat
mit der französischen
Revolution
ein, die sich
leidenschaftlich
dem Gedanken
an die Feuerbestattung
zuwandte. 1797
wurde dem "Rat
der 500" ein
Antrag auf
Einführung
der fakultativen
Feuerbestattung
vorgelegt und
das Institut
de France erließ eine Ausschreibung
zur wissenschaftlichen
Untersuchung
der Feuerbestattung.
Der Erfolg
dieser Bestrebungen
war, dass die
Feuerbestattung
in Frankreich
im Jahre 1800
offiziell zugelassen
wurde. Zeitgenössische
gesetzliche
Regelungen,
wie das preußische
Allgemeine
Landrecht,
gingen allerdings
ungeachtet
dessen, von
der Erdbestattung
als der herrschenden
Bestattungsform
aus.
Die Feuerbestattung
war insofern
bis ins 19.
Jahrhundert
verpönt.
Jacob Grimm
hielt am 21.11.1849
in Berlin eine
Aufsehen erregende
Vorlesung "Über
das Verbrennen
von Leichen",
und 1876 wurden beim
ersten Europäischen
Bestattungskongress
in Dresden
die ersten
Richtlinien
für die
Verbrennung "von
menschlichen
Körpern
in dezenter
Weise" erarbeitet.
Die katholische
Kirche verbot
1886 die Verbrennung
von Verstorbenen
und verschärfte
1892 die Bestimmungen "allerdings bei
Exkommunikation" (cod.
jur. can.1339).
Trotzdem entstanden
ab 1876 in
Europa (Mailand)
und Nordamerika
(Washington) Feuerbestattungsanlagen.
Die erste
Feuerbestattungsanlage
in Deutschland
wurde 1878
in Gotha errichtet.
Diese Anlage,
das Ergebnis
der Bemühungen
der Feuerbestattungsvereine,
blieb lange
die einzige
in Deutschland.
Erst 1891 folgte
eine Weitere
in Heidelberg.
Einzelne Bundesländer,
wie Anhalt,
Braunschweig,
Hamburg, Sachsen
und vor allem
Thüringen,
erleichterten
die Feuerbestattung in
Folge sehr.
Andere entschlossen
sich nur langsam
zum Erlass
entsprechender
Vorschriften.
Am längsten
zögerten
Bayern und
Preußen,
die nicht nur
die Errichtung
von Feuerbestattungsanlagen
von besonderen
Bedingungen
abhängig
machten, sondern
auch für
die Genehmigung
der einzelnen
Einäscherung
das Vorliegen
bestimmter
Voraussetzungen
zur Pflicht
machten. Trotzdem
gewann die
Feuerbestattung
immer mehr
Anhänger.
So wuchs die
Zahl der Feuerbestattungsanlagen
von 43 im Jahre
1914 auf 70
im Jahre 1924
und auf 117
in 112 Städten
im Jahre 1936.
Während
1914 nur 10.000
Menschen diese
Bestattungsart
wählten,
ließen
sich 1924 bereits
33.000 und
1936 über
76.000 Menschen nach
ihrem Tod einäschern.
Von 1878 bis
1936 fanden
in Deutschland
insgesamt 946.000
Feuerbestattungen
statt.
Angesichts
der Vielgestaltigkeit
und Unübersichtlichkeit
der landesrechtlichen
Bestimmungen
wuchsen die
Bestrebungen
auf eine einheitliche
Regelung für
das ganze Reichsgebiet und
führten
schließlich
zum Erlass
eines Gesetzes
vom 15.5.1934,
durch das die Feuerbestattung
umfassend und
abschließend
geregelt wurde.
Das Gesetz,
das in programmatischer
Form den Grundsatz
enthielt, dass
Feuerbestattung
und Erdbestattung
grundsätzlich
gleichgestellt
sind, entsprach
damit den zahlreichen
Wünschen derer,
die diese Gleichstellung
als Ausdruck
der Achtung
vor ihrer Überzeugung
immer wieder
gefordert hatten.
Der Gleichstellungsgrundsatz
wurde jedoch
gewissen Einschränkungen
unterworfen,
die im Interesse
der Sicherheit
der Strafrechtspflege
für unerlässlich
gehalten wurden.
Geltend gemacht
wurde insbesondere,
dass eine zuverlässige
Feststellung
der Todesursache
ausgeschlossen
sei, wenn nachträglich
der Verdacht
auf Vorliegen
einer strafbaren
Handlung (eines
Tötungsverbrechens)
auftauchen
sollte. Diese
Bedenken trug
der Gesetzgeber
durch entsprechende
Vorschriften zu
genauen Feststellungen
der Einäscherung,
insbesondere über
die Todesursache, Rechnung.
Nach Inkrafttreten
des Grundgesetzes
galten das
Gesetz vom
15.5.1934 und
die Durchführungsverordnung
vom 10.08.1938
entsprechend
der Kompetenzverteilung
des Grundgesetzes
als Landesrecht
weiter. Sie
sind in die
in den verschiedenen
Alt-Bundesländern
erfolgte Neuregelung
des Friedhofs-
und Bestattungsrechtes
einbezogen
worden. Unverändert
gilt das Gesetz über
die Feuerbestattung
in Bremen,
Hessen, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen,
Saarland und
Schleswig-Holstein
sowie in den
neuen Bundesländern.
In der
früheren
DDR wurde die
Feuerbestattung, anknüpfend
an das von
den Freidenkern
propagierte
Gedankengut,
staatlicherseits
mit materiellen
und finanziellen
Mitteln bewusst
gefördert
und zu einem
gesamtgesellschaftlichen
Anliegen entwickelt.
Auf allen größeren
Friedhöfen
entstanden
als neue Grabart
ideologisch
begründete Urnengemeinschaftsanlagen,
mit denen eine
neue Einstellung
zum Totenkult
zum Ausdruck
gebracht werden
sollte. Aufgrund
der umfangreichen
Aufklärungsarbeit
setzte sich
die Feuerbestattung
unter der Bevölkerung
als zweckmäßigste
Form der Bestattung
durch, so dass
mehr als die
Hälfte
aller Verstorbenen
eingeäschert
wurden.
Im Jahre 1962
hat die katholische
Kirche unter
Papst Johannes
XXIII. die
Einäscherung
von Leichen
akzeptiert
("Sie
verbietet indessen
die Feuerbestattung
nicht").
Heutzutage werden
in Europa rund
ein Drittel der
Verstorbenen
feuerbestattet,
in den USA etwa 40
Prozent und in
Asien - schon
religionsbedingt
- rund 90 Prozent.
In Deutschland
bestehen gegenwärtig
116 Feuerbestattungsanlagen
in 114 Städten,
einige weitere
sind im Bau oder
Planung.
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