Zu
Ihrer Information
Kann
bei einer
Feuerbestattung
eine Trauerfeier
stattfinden?
Ja,
selbstverständlich.
In der Regel
findet vor
der Einäscherung
entsprechend
der Religionszugehörigkeit
des Verstorbenen
ein Gottesdienst
mit anschließender
Verabschiedung
statt.
Muss
die Trauerfeier
eine kirchliche
Zeremonie
sein?
Nein.
Grundsätzlich
richtet sich
Art und Ablauf
der Trauerfeier
nach den Wünschen
des Verstorbenen
und dessen
Angehörigen.
Alles ist möglich,
wenn die Räumlichkeiten
dafür
geeignet sind
und das sittliche
Empfinden der Öffentlichkeit
nicht beeinträchtigt
wird.
Besteht
die Möglichkeit,
die Einäscherung
zu einem
bestimmten
Termin durchzuführen?
Grundsätzlich
ja. Terminwünsche
können
Sie im Beratungsgespräch
mit Ihrem Bestattungsunternehmen äußern.
Kann
man bei der
Einäscherung
dabei sein?
Ja,
Familienangehörige,
Verwandte und
enge Freunde
können
nach Absprache
in der Feuerbestattungsanlage
Traunstein
der Übergabe
an das Feuer
beiwohnen.
Ist
eine Feuerbestattung
kostengünstiger
als eine
Erdbestattung?
Grundsätzlich
sind auch bei
der Feuerbestattung
die selben
Dinge notwendig
wie bei der
Erdbestattung.
Die Kosten
für eine
Einäscherung
sind denen
für Grabarbeiten
bei der Erdbestattung
gleichwertig.
Betrachtet
man jedoch
die Folgekosten
wie Grabgebühren,
Grabdenkmal
und Grabpflege,
so ist letztlich doch die Feuerbestattung
die kostengünstigere Art der Bestattung.
Welche
Beisetzungsmöglichkeiten
von Urnen
gibt es?
Da
Erd- und
Feuerbestattungen
gesetzlich
gleichgestellt
sind, umfasst
der Bestattungsanspruch
auch das Recht
auf Beisetzung
von Urnen.In
Deutschland
besteht sogar
eine gesetzliche
Beisetzungspflicht
für Urnen
(Friedhofszwang).
Ausgenommen
hiervon ist
nur die Beisetzung
von Urnen auf
See.
Für die
Urnenbestattung
gibt es verschiedene
Möglichkeiten.
Hier einige
Beispiele:
Urnenerdgrabstätten
Diese
befinden sich
auf Friedhöfen.
Die Angehörigen
erwerben ein
Nutzungsrecht
auf bestimmte
Zeit. Laufzeiten,
Ruhefristen
und Gestaltungsvorschriften
sind in der
jeweiligen
Satzung des
Friedhofträgers
geregelt. Die
Urnen können
in speziellen
Urnengrabstätten,
in neuen wie
auch in vorhandenen
Familiengrabstätten
bestattet werden.
Urnengemeinschaftsanlagen
Diese
dienen der
Beisetzung
von Urnen nach
einem öffentlich
nicht bekannten
Plan. Die Urnengemeinschaftsanlagen
sehen die Namensnennung
auf gemeinsamen
Grabdenkmälern
vor.
Anonyme Bestattung
Die
anonyme Bestattung
ist eine Bestattung
mit Urnenbeisetzung
auf einem Gemeinschaftsfeld
ohne Kennzeichnung
der persönlichen
Angaben. Eine
Namensnennung
ist hierbei
nicht vorgesehen.
Kolumbarien
Sie
werden auch
Urnennischenwände,
Urnenwände,
Urnenhallen
und Postamente
genannt. Ein
Kolumbarium besteht
aus einer Vielzahl
von Nischen,
worin Urnen
beigesetzt
werden können.
Die Beisetzung
der Urne in
Kolumbarien
ist oberirdisch
und sichtbar.
Kolumbarien können
in Mauern,
Terrassen und
Hallen eingerichtet
werden, sowohl
im Freien als
auch in Gebäuden.
Seebestattung
Die
Urne wird an
Bord des Schiffes
gebracht und
im Salon oder
im Deckhaus
aufgebahrt.
Die
Angehörigen
gehen an Bord.
Das Schiff
legt mit auf
Halbmast gesetzter
Flagge ab und
nimmt Kurs
auf die Beisetzungsposition.
Am Zielort
stoppt das
Schiff und
die Angehörigen
versammeln
sich an Deck.
Der Schiffsführer
oder ein Mitglied
der Trauergemeinde
bringt die
Urne an Deck.
Auf Wunsch
kann eine Ansprache
gehalten und/oder
ein Musikstück
abgespielt
werden. Danach
wird die Urne
ins Meer gesenkt.
Dabei spricht
der Kapitän
die Abschiedsworte.
Mit der Urne
werden die
letzten Blumengrüße übergeben.
Die Beisetzungsposition
wird ermittelt
und in das
Logbuch eingetragen.
Nach einer
Weile nimmt
das Schiff
wieder Fahrt
auf und umkreist
in langsamer
Fahrt noch
einmal den
Bestattungsort,
der noch durch
die Blumen
gekennzeichnet
ist, ehe anschließend
die Rückfahrt
angetreten
wird.
Weitere
Informationen
zur Seebestattung
finden Sie
bei
www.seebestattung-adria.de
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